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Wichtige Informationen zu „unserer“ Pensionskasse!
Durchlesen, von der Qualität der Leistungen überzeugen lassen, Antrag stellen und mit dabei sein!!!!

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Wichtige Informationen zu „unserer“ Pensionskasse!
Durchlesen, von der Qualität der Leistungen überzeugen lassen, Antrag stellen und mit dabei sein!!!!
- Pensionskasse Schornsteinfegerhandwerk - PKS -

Seit dem Jahr 2005 ist der Betrieb bereits verpflichtet direkt 2 % der Beitragsbemessungsgrenze für Dich in unsere Pensionskasse einzuzahlen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem Abschluss des Bundesmanteltarifvertrages vom 5.Februar 2002 und die daraus resultierende Einrichtung der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks, haben wir ein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Drei Jahre später konnten wir dann erreichen, dass das Verfahren erweitert und stark vereinfacht wurde. Es gibt seit dem nur noch den Arbeitgeberzuschuss, der direkt vom Betrieb abgeführt wird.
Warum sich das Mitmachen lohnt, erfahrt Ihr hier:

Der Bundestarifvertrag (BTV) regelt unter dem § 13 die Einrichtung der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks. Er regelt das Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Die Pensionskasse wird somit vom Betrieb mit 2 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte, dass heißt im Jahr 2010 mit 1.320,00 €, gefördert.

1. Warum betriebliche Altersvorsorge?

* Das gesetzliche Rentenniveau wurde abgesenkt (vgl. die Diskussion in der Tagespresse).
* Der Berufsunfähigkeitsschutz entfällt für jüngere Kolleginnen und Kollegen praktisch ganz.
* Die Hinterbliebenenversorgung wurde abgesenkt.

2. Warum Bayerische Versorgungskammer, warum Pensionskasse?

* Umfassende Erfahrungen mit der Versorgung unserer Kolleginnen und Kollegen und damit Kostenreduzierung, da auch die Versorgungsanstalt (VA) der Bezirksschornsteinfegermeister bereits dort betreut werden.
* Riesiges Anlagevermögen (z.Zt. über 44,1 Mrd. Euro) durch Vertretung sehr vieler Berufszweige, dadurch günstigere Kapitalanlagemöglichkeiten.
* Keine Vermittlungsgebühren, keine Abschlusskosten, daher niedrige Verwaltungskosten.
* Der Verwaltungsrat der Pensionskasse besteht ausschließlich aus Kollegen, so dass wir Schornsteinfeger selbst auf die Verwendung der Beiträge und die Gestaltung der Angebote und Leistungen entscheidend Einfluss nehmen können.
* Den Arbeitgeberzuschuss von 1.320 Euro im Jahr 2010 erhaltet Ihr nur, wenn Ihr bei der Pensionskasse mitmacht.
* Bitte beachtet: Allein dieser Arbeitgeberzuschuss sichert Euch eine Rendite, die Ihr woanders aus Euren eigenen Beiträgen nie erreichen könnt.
* Über 8.400 Schornsteinfeger sind bereits in der Pensionskasse versichert
* Und denkt daran: Die Pensionskasse ist „unsere“ Kasse; der Erfolg hängt von unserem Engagement ab.

3. Welche Leistungen sind zu erwarten?

Die Leistungen zum Rentenbeginn hängen im Wesentlichen von der Höhe der eingezahlten Beiträge und der Verzinsung ab. Gemäß Absprache rechnet die Pensionskasse extrem vorsichtig nur mit einer garantierten Verzinsung von 3 % sowie einer angenommenen jährlichen Erhöhung von 1 %.
Übrigens: Kein Versicherer kann Dir sagen, wie viel man zum Rentenbeginn bekommt. Lasst Euch von Privatanbietern eine Vergleichsrechnung machen. Die betriebliche Altersvorsorge, die Absicherung im Erwerbsminderungsfall, der Kapitaleinsatz und die Verzinsung müssen aber bei dem Vergleich übereinstimmen. Ihr werdet kaum was Besseres finden und wenn, dann haben wir als Handwerk nicht die Möglichkeit, die Zukunft zu beeinflussen, wie es bei unserer Pensionskasse der Fall ist.

Unter den oben genannten Bedingungen hat unsere Kasse folgende Leistungen:

* Altersruhegeld mit 60, für Neuversicherte ab dem Jahr 2012 ab 62 (egal wie lange Du arbeiten wirst!)
* Einzahlung 2 % vom Alter 20 bis 35: ca. 256 Euro
* Einzahlung 3 % (+1 % zusätzlich von Dir) vom Alter 20 bis 35: ca. 403 Euro
* Einzahlung 4 % (+ 2 % zusätzlich von Dir) vom Alter 20 bis 35: ca. 550 Euro
* Einzahlung 2 % vom Alter 20 bis 60: ca. 457 Euro
* Einzahlung 3 % (+1 % zusätzlich von Dir) vom Alter 20 bis 60: ca. 734 Euro
* Einzahlung 4 % (+ 2 % zusätzlich von Dir) vom Alter 20 bis 60: ca. 1.011 Euro
* Erwerbsminderung:
* Fall A) ab Versicherungsbeginn: 275 Euro bei 2 % vom Betrieb
* Fall B) ab Versicherungsbeginn: 296 Euro bei 3 % Eigenanteil (1 % als Zusatz von Dir)
* Nach 15 Jahren Laufzeit (Erwerbsunfähigkeit mit Alter 35) sind es schon:
* Fall A) 541 Euro,
* Fall B) 820 Euro

Einzige Einschränkung: Für Krankheiten gibt es nach Vertragsabschluss eine Wartezeit von 2 Jahren. Nach einem Unfall ist dies nicht der Fall.

* Hinterbliebenenversorgung (Todesfall: 35. Lebensjahr):
* Einzahlung 2 % vom Betrieb vom Alter 20 bis 35: ca. 297 Euro
* Einzahlung 3 % (+1 % von Dir) vom Alter 20 bis 35: ca. 452 Euro

Noch einmal der Hinweis: Die Verzinsung der Einzahlungsbeträge wurde vorsichtig mit garantiert 3 % sowie 1 % jährlicher Erhöhung gerechnet. Da alle höheren Zinserträge den einzelnen Versicherten zugute kommen, sind also bestimmt noch höhere Versorgungsansprüche zu erwarten.

4. Wie schließt man eine betriebliche Altersvorsorge bei der Pensionskasse ab?

Diese Verfahren haben wir nun stark vereinfacht!!!
Die Bayrische Versorgungskammer wird sich bei Deinem Betrieb melden. Dieser ist nämlich verpflichtet Dir die betriebliche Altersversorgung bei der Pensionskasse zu zahlen. Somit kommt also jeder Arbeitnehmer in den Genuss unserer Kasse. Zusätzlich kannst Du (auch wenn Du das Gefühl hast der Betrieb hat Dich noch nicht angemeldet) einen Aufnahmeantrag an die Versorgungskammer senden. Dazu solltest Du den Aufnahmeantrag downloaden (siehe unten) und ausfüllen. Dann nur noch zur Versorgungskammer schicken. Diese meldet sich dann bei Deinem Chef. Keine Diskussion und kein Aufwand.

5. Wie läuft der praktische Durchführungsweg mit dem Arbeitgeber?

* Dein Arbeitgeber führt die Beiträge zur Pensionskasse in monatlich gleich bleibenden Beiträgen ab. Du brauchst Dich um nichts zu kümmern. Dies sind im Monat immerhin 110 €, steuerfrei im Übrigen.
* Möchtest Du über 2 % der Beitragsbemessungsgrenze ansparen, so wird dies mit entsprechendem Lohnabzug verrechnet.

6. Kann die betriebliche Altersvorsorge auch woanders gemacht werden?

* Tariflich gesehen: Nein! Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist ausschließlich bei der Pensionskasse zulässig. Und: Nur bei der Pensionskasse haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber
* Berufspolitisch gesehen: Durch die jetzige Form der Altersversorgung wird schnell eine komplett neue Säule der Versorgung aufgebaut. Auch berufspolitisch eine wichtige stützende Maßnahme für unser Handwerk.
* Für den Einzelnen: Wenn man später als BSM bei der VA pflichtversichert ist und jetzt diese sehr einfache Möglichkeit nutzt, seine private (betriebliche) Rentenabsicherung über die Pensionskasse forciert, hat man es nicht nur jetzt sehr einfach, sondern auch zu Rentenbeginn. Alles in einer Hand. Was willst Du mehr?

7. Was mache ich denn, wenn ich woanders schon eine Direktversicherung habe?

Kein Problem! Du kannst die Versicherung entweder beitragsfrei stellen oder den Beitrag kürzen, so dass Du nicht „überversichert“ bist. Denk nur dran: Den Arbeitgeberzuschuss gibt es nur für die Pensionskasse bei der Bayrischen Versorgungskammer!!!
Wir hoffen, Euren Blick in Bezug auf die Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks etwas geschärft zu haben. Und noch mal: Die Pensionskasse ist „unsere“ Kasse; nirgendwo sonst haben wir solche Mitgestaltungsmöglichkeiten! Für Rückfragen stehen Euch natürlich Eure Bezirksgruppenvorsitzenden, bzw. der Regionalsekretär oder der Bundesverband gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen erhältst Du auf der Homepage der Versorgungskammer.

Hier könnt Ihr euch die Satzung der Pensionskasse herunterladen, einfach hier klicken. [495 KB]

Hier könnt ihr euch den neuen Antrag der PKS herunterladen, einfach hier klicken. [56 KB]