Vollmitgliedschaft
Mitglied kann jede/r nicht selbständige Schornsteinfeger/in werden, der/die die Gesellenprüfung im Schornsteinfegerhandwerk bestanden hat.
Hinweis
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im ZDS. Gleichzeitig ermächte ich den ZDS zum Einzug des Mitgliedsbeitrages von meinem Konto.
Ich erkläre, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Nach Bestätigung der Mitgliedschaft verpflichte ich mich zur Beitragszahlung und zur Anerkennung der gültigen Satzung.
Die Satzung finden Sie hier.
Gerichtsstand ist beim Amtsgericht Erfurt.